Wann gilt ein Auftrag als bestätigt?
- Immer wenn Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Diese erhalten Sie gemeinhin als Mailanhang.
- Auch mündliche Auftragsbestätigungen gelten als solche, aber nur, wenn sie persönlich am Telefon gegeben wurden.
- Als Auftragsbestätigung gilt nicht: Sprachnachricht auf einem Anrufbeantworter.
- Kundenmails mit Änderungswünschen zu einem neunen oder auch einem bestehenden Auftrag müssen (entweder schriftlich oder mündlich) von uns bestätigt sein.
Rufen Sie im Zweifelsfall an: 0160-94195882 (T-Mobile/D1) - Ihr Anruf wird in einer Liste gespeichert (so die Nummer nicht unterdrückt wird) und wir rufen gemeinhin innerhalb von 24 Stunden zurück.